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Erbrecht

 

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne bezüglich erbrechtlicher Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn Sie beispielsweise wissen möchten, ob Sie erben oder an wen Sie vererben würden, beraten wir Sie gerne. Wir setzen Ihre Erbansprüche und Pflichtteilsansprüche – notfalls klageweise – durch.

 

Unsere Notare stehen Ihnen bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen zur Verfügung. Hierzu zählen das Testament, das gemeinschaftliche Testament (beispielsweise das Berliner Testament) sowie Erbverträge. Wir beraten Sie hinsichtlich einer möglicherweise eingetretenen Bindungswirkung von bereits errichteten letztwilligen Verfügungen und prüfen die Möglichkeiten, eine solche Bindung zu beseitigen.

 

Wir stellen für Sie Erbscheinsanträge und unterstützen bei einer etwaigen Ausschlagung der Erbschaft sowie einer möglichen Anfechtung einer bereits erklärten Ausschlagung bzw. einer bereits erfolgten Annahme einer Erbschaft.

02336/3051